Inklusion – verschieden sein mit gleichen Chancen.

An der BS 18 stellen wir Schülerinnen und Schülern mit besonderen Förderbedarfen (z.B. auch im Rahmen einer langandauernden oder chronischen Erkrankung), ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung. Wir setzen so das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen um, damit Schülerinnen und Schüler individuelle Nachteile ressourcengestützt ausgleichen können.

„Inklusion ist kein Luxus. Inklusion ist ein Menschenrecht.“

Gudrun Kellermann, Aktivistin

Wir...

… heißen dich/Sie willkommen und möchte dir/Ihnen mit ganz individuellen Maßnahmen ermöglichen, den erfolgreichen Abschluss zu erreichen.

 

… stellen dir/Ihnen mit speziellem Unterstützungsbedarf ein breites Beratungs- und Hilfsangebot zur Verfügung.

 

… respektieren die Rechte von Menschen mit Behinderungen ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention von 2001 und sind da, wenn du/Sie diese Rechte in der Schule oder in der Praxis stärken möchtest/möchten.

Was sind spezielle Unterstützungsbedarfe?

lernen
  • Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Legasthenie,
  • Lernstörungen und Lernbehinderungen,
  • Entwicklungsstörungen bei den schulischen Fertigkeiten
psychische/ neurologische Erkrankungen

z. B. AD(H)S, Angststörungen, usw.

Sprache
  • Probleme mit Spracherwerb, mit der Stimme, im Redefluss
  • Aufenthalt in Deutschland weniger als 5 Jahre? -> Sprechen Sie direkt die Klassenleitung für Unterstützung an.
emotionale und soziale Entwicklung

Verhaltensauffälligkeiten, z. B.

  • Autismus-Spektrum-Störung,
  • aggressives Verhalten,
  • Rückzug wegen Überforderung,
  • usw.
körperliche und motorische Entwicklung

Körperliche Behinderungen, z. B.

  • Bewegungsstörungen usw.
  • schwere körperliche Erkrankungen
Hören und Kommunikation
  • Gehörlosigkeit
  • starke Hörschädigung
Sehen

Eingeschränkte Sehfähigkeit

Unser Beratungsangebot im Bereich Inklusion

Beratung von Lernenden mit speziellem Unterstützungsbedarf zu:
  • Gestaltung eines Nachteilsausgleichs (NTA) für den Unterricht, für die Klassenarbeit oder für Abschlussprüfungen
  • Beschaffung von Hilfsmitteln für den Unterricht und für Klausuren
  • Beratung zur methodischen Gestaltung des Lernens
  • Unterstützung bei Transitionsprozessen wie Klassenwechsel oder Fortsetzung der beruflichen Bildung in einem anderen Bereich
  • Unterstützung beim Kontaktaufbau zu ambulanten Hilfen
  • Bei körperlichen Beeinträchtigungen: Unterstützung bei der Suche nach Schulbegleitern und Schulbegleiterinnen für die Unterrichtszeit
Klärung anderer Anliegen zum Nachteilsausgleich:
  • Organisation der bedarfsgerechten Raumgestaltung für Lernende
  • Erstellen einer Stellungnahme zum Nachteilsausgleich (NTA) für die Handelskammer
  • Beschaffung von neuen sinnvollen Hilfsmitteln
  • Abstimmung mit anderen Trägern wie AsA flex
  • Beratung der Lehrkräfte zur didaktischen und methodischen Gestaltung von Unterricht und Unterrichtsmaterial
  • Unterstützung bei Klassenkonferenzen

Ihre Ansprechpartner:innen

Bei Fragen stehen dir unsere Ansprechpartner:innen gerne zur Verfügung:

Maren Kaufmann

Beauftragte für Inklusion

Annett Wannagat

Mitglied des Inklusionsteams

Jule Isinger

Mitglied des Inklusionsteams

Ole Schröder

Mitglied des Inklusionsteams

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Beratungsanfrage